Verzögerungen bei der Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter
Unklarheiten im Gesetz über die Entschädigungsstiftung und Organisationsmängel führen zu erheblichen Verzögerungen bei der Entschädigung ehemaliger NS-Zwangsarbeiter. Nach einem Bericht des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL soll auf Bitten der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" das Bundesjustizministerium prüfen, ob Bevollmächtigte und Betroffenenorganisationen berechtigt sind, Anträge zu stellen. Das Gesetz sieht vor, dass die NS-Opfer ihre Entschädigung "höchstpersönlich" beantragen müssen. Rund 60 Prozent der ehemaligen Zwangsarbeiter sind aber über 80 Jahre alt und häufig nicht mehr dazu in der Lage; allein die Jewish Claims Conference betreut rund 150000 Betroffene. Chaos herrscht auch bei einigen Partnerorganisationen der Stiftung, die, wie in Russland, noch nicht einmal die Antragsformulare ausgearbeitet haben. (DER SPIEGEL 4/01, Panorama Deutschland)