Ungereimtheiten um Essers Abfindung
Die Affäre um die Millionen-Abfindung von Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser im Zuge der Übernahme des Düsseldorfer Traditionskonzerns durch den britischen Handy-Konzern Vodafone wird immer dubioser. Wie das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL in der kommenden Ausgabe berichtet, könnte die Anerkennungsprämie von rund 32 Millionen Mark, die Esser auf Betreiben von Vodafone zusätzlich zu seinen vertraglich abgesicherten Leistungen von knapp 30 Millionen Mark erhielt, zwischen den beiden Konzernmanagern ausgehandelt worden sein. Das zumindest behauptet der IG-Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel, seinerzeit stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender bei Mannesmann. Die zusätzliche Abfindung von rund 32 Millionen Mark durch Mannesmann-Aufkäufer Vodafone, so Zwickel, sei "Teil der Verhandlungen zwischen Esser und Vodafone-Chef Chris Gent" gewesen. "Daran hat von uns niemand mitgewirkt."
Deshalb habe man diesen Deal in dem so genannten Mannesmann-Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten, dem Zwickel angehörte, und der einen Tag nach Abschluss der Übernahmeverhandlungen zusammenkam "nur noch förmlich zur Kenntnis nehmen können." Wenn die Aussage Zwickels stimmt, so DER SPIEGEL weiter, droht Ex-Mannesmann-Chef Esser gewaltiger Ärger, vielleicht sogar ein Verfahren. Denn die Behauptung Zwickels steht im krassen Widerspruch zu Erklärungen Mannesmanns, nach denen die Zusage für die Anerkennungsprämie durch Vodafone erst nach Abschluss der Übernahmeverhandlungen gemacht worden sei.
Wie DER SPIEGEL weiter schreibt, nähren bisher geheime Aufsichtsratsprotokolle den Verdacht, dass in der größten Übernahmeschlacht der Wirtschaftsgeschichte einiges nicht mit rechten Dingen zuging. So seien neben den üppigen Abfindungen an Esser beispielsweise weitere 32 Millionen Mark an Mitarbeiter des Ex-Mannesmann-Chefs geflossen.
Bereits im Frühjahr vergangenen Jahres hatten die beiden Stuttgarter Rechtsanwälte Mark Binz und Martin Sorg Strafanzeige gegen Esser und andere Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates gestellt. Die zuständige Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hatte jedoch keine "Anhaltspunkte" für eine Straftat erkennen können. Nach einer inzwischen erfolgten Beschwerde gegen die Ablehnung der Strafanzeige will die Staatsanwaltschaft noch im Februar entscheiden, ob sie ein förmliches Ermittlungsverfahren einleitet. (DER SPIEGEL 5/01, Seite 100)