Ermittlungsverfahren gegen Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser - DER SPIEGEL
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Ermittlungsverfahren gegen Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser

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Der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Lothar Sent wird in der kommenden Woche die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens gegen Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser und diverse Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG an-ordnen. Wie das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL in der aktuellen Ausgabe berich-tet, besteht im Zusammenhang mit den bei der Übernahme durch den britischen Vodafone-Konzern gewährten Millionen-Abfindungen für Esser und diverse Kollegen der "Verdacht auf Untreue u.a."

Hinter den beiden Buchstaben "u.a", so das Nachrichten-Magazin weiter, könnte sich der noch weitaus schwerwiegendere Verdacht der Bestechlichkeit verbergen. Dafür hätten die Ermittler zumindest zahlreiche Verdachtsmomente. So habe über die bisher bekannten Abfindungen an Esser und zahlreiche seiner Manager in Höhe von rund 100 Millionen Mark auch der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Funk eine Aner-kennungsprämie erhalten - in Höhe von sechs Millionen Mark.

Die Millionenabfindung, so DER SPIEGEL, sei Funk am 17.April vergangenen Jahres vom Mannesmann-Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten unter Leitung von Vodafone-Chef Chris Gent gewährt worden. Begründet, schreibt DER SPIEGEL, wurde die so genannte Anerkennungsprämie mit Verdiensten, die Funk sich "als Vorsitzender des Vorstandes in den Jahren 1994 bis 1999" erworben habe.

In diversen Sitzungen zuvor waren Mannesmann-Chef Esser und mehreren Vertrauten teilweise unmittelbar nach der Übernahme durch Vodafone bereits Prämien in Höhe von insgesamt rund 100 Millionen Mark zuerkannt worden. Der Ablauf der Übernahme und der darauf folgenden Zahlungen, zitiert DER SPIEGEL einen Ermittler, zeige eindeutig, "dass die Manager die Verhandlungen zielstrebig zum eigenen Vorteil genutzt" hätten.

Noch im vergangenen Jahr hatte die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft nach einer ent-sprechenden Anzeige der beiden Stuttgarter Anwälte Mark Binz und Martin Sorg keine "tatsächlichen Anhaltspunkte" für eine Straftat erkennen können. Die beiden Juristen hatten daraufhin Beschwerde bei der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft einge-legt. (DER SPIEGEL 11/01, Seite 122)