Justizminister planen Hürden für Anwälte
Die Justizminister der Länder planen nach einem Bericht des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL eine Verschärfung der Voraussetzungen, unter denen sich Juristen als Anwalt selbständig machen können. Bisher kann jeder Jurist, der in Deutschland das Zweite Staatsexamen bestanden hat, eine Anwaltszulassung erhalten. Dabei vermittelt die Ausbildung nach dem Gesetz nur die "Befähigung zum Richteramt".
Jetzt sind nach einem Papier des Arbeitsausschusses der Justizministerkonferenz zur Koordinierung der Juristenausbildung neue Zulassungsregeln vorgesehen. Danach sollen sich Jura-Absolventen, so DER SPIEGEL, in Zukunft nur noch dann als Anwälte niederlassen können, wenn sie zuvor 15 Monate bei einem zugelassenen Anwalt ausgebildet worden sind. Ausbildungszeiten während Studium und Referendariat würden angerechnet.
Der Anwaltschaft, die sich seit Jahren gegen die zunehmende Zahl angeblich ungenügend ausgebildeter Anwälte wehrt, gehen die Vorschläge noch nicht weit genug. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der niedergelassenen Anwälte in Deutschland fast verdoppelt. Derzeit gibt es in Deutschland rund 110 000 Anwälte, jedes Jahr kommen mehr als 6000 neue hinzu. (DER SPIEGEL 1/2001, Panorama Deutschland)