Kanzleramt mit Bonner Staatsanwaltschaft unzufrieden - DER SPIEGEL
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Kanzleramt mit Bonner Staatsanwaltschaft unzufrieden

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Das Bundeskanzleramt wirft nach Informationen des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL der Bonner Staatsanwaltschaft vor, bei ihren Ermittlungen wegen der verschwundenen Kanzleramtsakten die Beweismittel einseitig zugunsten der Beschuldigten gewertet zu haben. Dies geht aus der Stellungnahme des Kanzleramts an die Bonner Strafverfolger zu der geplanten Einstellung des Verfahrens hervor. Zudem glauben die Berliner Juristen, dass die Staatsanwälte bei ihrer Beweiswürdigung zum Teil zu irrigen Bewertungen gekommen seien. Auf 15 Seiten versuchen die Beamten, das entsprechende Schreiben aus Bonn zu widerlegen, und fordern weitere Ermittlungen. Nach dem Willen der Staatsanwälte soll das Verfahren wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt werden. Das Kanzleramt glaubt jedoch, dass die Ermittler nie ernsthaft von einem Tatverdacht ausgingen, da sie bis heute keine eigenen Untersuchungen angestellt oder Zeugen gehört haben. "Wurden - wie hier - keine eigenen Ermittlungen vorgenommen", so der Schriftsatz, "bedeutet die Einstellung in Wahrheit: Ab-lehnung der Aufnahme von Ermittlungen." (DER SPIEGEL 24/01, Panorama Deutschland)