Künftig Knast für Spendensünder? - DER SPIEGEL
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Künftig Knast für Spendensünder?

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Als Konsequenz aus der CDU-Spendenaffäre sollen Verstöße gegen das Parteiengesetz künftig strafrechtlich geahndet werden können. Das will laut einem Bericht des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL die Unabhängige Kommission zur Parteienfinanzierung vorschlagen. Die Expertenrunde unter Vorsitz der Präsidentin des Bundesrechnungshofes, Hedda von Wedel (CDU), war von Bundespräsident Johannes Rau auf dem Höhepunkt der Diskussion um schwarze CDU-Kassen im Februar vergangenen Jahres eingesetzt worden, um Eckpunkte für eine Reform des Parteienrechts auszuarbeiten.

Nach den Vorstellungen der Kommission soll künftig mit Geld- oder Freiheitsstrafe belangt werden, wer falsche Angaben im Rechenschaftsbericht einer Partei macht. Analog zum Tatbestand der Bilanzfälschung (bis zu drei Jahre Gefängnis) beziehungsweise des Betrugs oder der Untreue (bis zu fünf Jahre) könnte ein entsprechender Paragraf ins Parteiengesetz eingefügt werden.

Heftigen Widerstand gab es im Kommissionsbeirat, dem ehemalige Minister und Abgeordnete angehören, gegen den Vorschlag des Hagener Parteienrechtlers Martin Morlok, Spendensündern das passive Wahlrecht zu entziehen. Der Verlust der Wählbarkeit wäre "vermutlich deutlich abschreckend", argumentiert Morlok in seinem Gutachten für die Kommission. Den Vorschlag wird von Wedel wegen des zu erwartenden Widerstandes der Parteien in ihrem Abschlussbericht jedoch voraussichtlich nicht aufgreifen. Der Bericht soll am 18. Juli in Berlin vorgestellt werden. (DER SPIEGEL 28/01, Panorama Deutschland)