Bundesinnenministerium plant Änderungen im Asylrecht - DER SPIEGEL
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Bundesinnenministerium plant Änderungen im Asylrecht

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Das Bundesinnenministerium plant in Zusammenhang mit dem Zuwanderungsgesetz offenbar umfangreiche Änderungen in der Asylpraxis. Das schreibt das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL in der neuen Ausgabe. Ein neues Papier aus dem Ministerium sieht etwa die Einrichtung eines "gesonderten Kirchenkontingents" für Fälle vor, in denen sich Flüchtlinge in den Schutz der Kirchen - das so genannte Kirchenasyl - begeben. Wenn die Kirchen die Kosten für die Flüchtlinge übernehmen, könnten sie somit in Härtefällen künftig selbst entscheiden, wer in Deutschland bleiben darf.

Geprüft werden soll auch, ob ein eigener Straftatbestand "Täuschung über die Identität" für diejenigen Ausländer eingeführt werden kann, die falsche Angaben über ihre Personalien und ihr Heimatland machen. In diesem Zusammenhang plädiert das Papier dafür, bei Ausländern aus bestimmten Staaten bereits bei der Beantragung eines Visums Fingerabdrücke zu nehmen und Fotos zu machen. Dies soll für Antragsteller jener Staaten gelten, die bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger als besonders unko-operativ gelten.

Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit von Ausländern schlägt das Papier vor, Unternehmen, die Personen illegal beschäftigen, künftig von öffentlichen Aufträgen auszu-schließen. Zudem sollen Ausländer verpflichtet werden, künftig eine fälschungssichere Arbeitserlaubnis mitzuführen. Entgegen anders lautenden Spekulationen sieht das Konzept auch vor, Zuwanderer künftig nach einem Punktesystem auszusuchen.