Bundesregierung prüft Verfahren gegen Italien
Nach Informationen des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL prüft die Bundesregierung, ob sie gegen Italien ein Vertragsverletzungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof einleiten soll. Der Grund: Trotz mehrerer Bitten der Deutschen weigert sich die italienische Regierung unter Silvio Berlusconi, die pauschale Ausweisungsverfügung gegen 70 Deutsche zurückzunehmen, die bei den Genua-Krawallen am Rande des G-8-Gipfels festgenommen wurden. Zwar haben die italienischen Behörden die fünfjährige Wiedereinreisesperre inzwischen aufgehoben. Sie beharren aber darauf, dass die Ausweisung der Demonstranten grundsätzlich korrekt gewesen sei. Vor einer etwaigen Einreise nach Italien müssten die Bundesbürger einen Antrag beim Innenminister in Rom stellen. Berlin beruft sich auf die EU-Vertragsbestimmungen zum freien Personenverkehr. Danach seien Ausweisungen nur nach Einzelfall-Prüfungen möglich, nicht aber auf Grund einer pauschalen Zuordnung zu einer Gruppe teilweise gewalttätiger Demonstranten. Unzulässig sei auch die Verpflichtung, vor der Wiedereinreise einen Antrag stellen zu müssen. Den Vorwurf aus Italien, Deutschland habe sich bereits in gleicher Weise gegenüber italienischen Staatsbürgern verhalten, weist das Auswärtige Amt zurück: Dabei habe es sich um wegen Drogendelikten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilte Italiener gehandelt, deren Schuld - anders als bei den aus Italien abgeschobenen Deutschen - in einem Strafprozess rechtskräftig festgestellt worden sei.