Nur milde Strafen für Hells Angels - wegen Überlastung des Gerichts
Wegen Überlastung der Hamburger Justiz dürfte der Prozess gegen führende Mitglieder der bundesweit agierenden Rockerbande "Hells Angels" für die Angeklagten glimpflich ausgehen. Das meldet das Nachrichten-Magazin der SPIEGEL in der kommenden Ausgabe.
Den vier Rockern werden Zuhälterei, Förderung der Prostitution und Verstöße gegen das Ausländergesetz vorgeworfen. Obwohl die Staatsanwaltschaft ursprünglich Haftstrafen von zehn Jahren angepeilt hatte, sollen nun nach einer Absprache zwischen Verteidigern und Justiz selbst die beiden Hauptbeschuldigten mit vier Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe davonkommen. Weil die zuständige Strafkammer den Prozess wegen Überlastung nicht rechtzeitig terminieren konnte, drohte die Freilassung der Beschuldigten - ausgerechnet kurz vor der Bürgerschaftswahl in der Hansestadt, wo die SPD den Verlust der Macht befürchten muss.
Deshalb, kritisieren Ermittler, habe eilends auf Druck der Behördenleitung eine Kammer zusammengestellt werden müssen. Solche Einzelfallbesetzungen aber können Anwälte anfechten. Dennoch verzichteten die Verteidiger erstaunlicherweise auf eine Besetzungsrüge vor dem Bundesgerichtshof, die nach Expertenansicht gute Chancen auf Erfolg gehabt hätte. Das Gericht, kritisiert ein Ermittler, sei "in gewisser Weise erpressbar" gewesen. Die Hamburger Justizbehörde wies jede Verantwortung von sich. "Damit hatten wir nichts zu tun, das war allein Sache der Gerichte", so eine Sprecherin. (DER SPIEGEL 38/01, Panorama Deutschland)