Unterschiedliche Kriterien bei der Rasterfahndung nach mutmaßlichen Terror-Schläfern - DER SPIEGEL
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Unterschiedliche Kriterien bei der Rasterfahndung nach mutmaßlichen Terror-Schläfern

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Bei der Rasterfahndung nach mutmaßlichen islamistischen Terroristen gehen die Bundesländer sehr unterschiedlich vor. Während man in Hessen nach Studenten aus 22 arabisch-islamischen Ländern, darunter Irak, Jemen, Libanon, Syrien sowie Marokko und Tunesien sucht, reichen in Berlin 15 Staaten aus. In Brandenburg hingegen rastert die Polizei alle 18- bis 50-jährigen aus 30 Ländern aus, darunter auch die Türkei, Indien und Philippinen.

Gut 1,4 Millionen Männer werden derzeit allein in Nordrhein-Westfalen auf mögliche Verbindungen zu islamistischen Extremisten untersucht. Das Düsseldorfer Amtsgericht, das der umfangreichste Datenabgleich seit Zeiten der RAF-Fahndung genehmigen musste, glaubt, dass im bevölkerungsreichsten Bundesland 42 Personen bekannt sind, die als Unterstützer oder Kontaktpersonen im Netzwerk von Osama Bin Laden gelten. Nach Angaben des SPIEGEL geht der Richter von der Gefahr eines terroristischen Vergeltungsschlages auf die amerikanischen Angriffe in Afghanistan aus. (DER SPIEGEL 42/01, Seite 30)