Bundestag kann Militäreinsatz jederzeit beenden - DER SPIEGEL
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Bundestag kann Militäreinsatz jederzeit beenden

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Nach Ansicht des ehemaligen Verfassungsrichters Hans Hugo Klein erfüllt die Bundesregierung mit ihrem Antrag zum geplanten Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Zustimmung, die der Bundestag jetzt erteilen soll, sei "immer eine Art Vorratsbeschluss", so Klein gegenüber dem Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL.

Klein hatte als Richter im Jahr 1994 an dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts mitgewirkt, in dem für Auslandseinsätze der Bundeswehr zwingend ein Parlamentsbeschluss vorgeschrieben wurde. Ein solcher Beschluss müsse zwar den Ort, das Ausmaß und den Zweck des Einsatzes möglichst genau bestimmen und die Zahl der beteiligten Soldaten nach oben begrenzen, so Klein.

Niemand könne aber verlangen, "dass der Bundestag über jeden konkreten Gefechtseinsatz und jede Begleitung eines Schiffskonvois entscheidet". Auch dass der Zustimmungsbeschluss nach dem Willen der Bundesregierung für ein ganzes Jahr gelten soll, hält Klein für praktikabel: Denn der Bundestag könne ohnehin "jederzeit bestimmen, dass die Aktion einem Ende zuzuführen ist"; beispielsweise, wenn die Opfer zu groß werden oder die Abgeordneten mehrheitlich zu der Auffassung gelangen, "dass das ganze Unternehmen keinen Sinn mehr macht".