Strafe für Schmierer?
Graffiti-Sprayern droht härtere Strafverfolgung. Ein entsprechender Antrag aus Baden-Württemberg wurde jetzt im Rechtsausschuss des Bundesrats von fast allen Bundesländern angenommen.
Bisher können Sprayer in der Regel nur bestraft werden, wenn sich ihre Bilder nicht ohne bleibenden Schaden beseitigen lassen. Lediglich zivilrechtlich können sie zur Zahlung der Reinigungskosten herangezogen werden; Gleiches gilt auch für illegales Plakatieren. Der Entwurf sieht deshalb vor, im Strafgesetzbuch nun auch das "Verunstalten" von Sachen ausdrücklich unter Strafe zu stellen. Nach der abschließenden Entscheidung des Bundesrats in der kommenden Woche muss das Gesetz noch vom Bundestag angenommen werden.
Frühere Initiativen in dieser Richtung waren von SPD-Seite abgelehnt worden; diesmal stimmten nur die rot-grün regierten Länder Berlin und Schleswig-Holstein gegen den Antrag. Die Schäden durch illegale Graffiti werden auf jährlich mehr als 500 Millionen Mark geschätzt.