Auswärtiges Amt blockiert Vorladung saudi-arabischer Zeugen im Schreiber-Prozess
Das Auswärtige Amt hat es abgelehnt, für das Landgericht Augsburg im Schreiber-Prozess eine Zeugenladung nach Saudi-Arabien weiterzuleiten. Nach Informationen des Nachrichten-Magazins DER SPIEGEL befürchtet die Bundesregierung großen außenpolitischen Schaden, weil das Gericht im Prozess gegen zwei frühere Thyssen-Manager und den Lobbyisten Karlheinz Schreiber zwei Zeugen aus Riad befragen wollte: den Kommandeur der Streitkräfte, Chalid Bin Sultan Bin Abd al-Asis, und den Vermittler Mahmud Othman.
In dem Augsburger Prozess geht es um Schmiergelder in Millionenhöhe, die beim Verkauf von 36 Spürpanzern nach Saudi-Arabien im Jahr 1991 geflossen sein sollen. Dabei sollen nicht nur Millionen an Schreiber und die Thyssen-Manager geflossen sein. Möglicherweise sind auch rund 190 Millionen Mark als Schmiergeld bei saudi-arabischen Empfängern gelandet. Der Kaufpreis der 36 Spürpanzer lag 1991 laut SPIEGEL um rund 300 Millionen Mark über dem tatsächlichen Wert der Waffen.
(DER SPIEGEL 48/2001 Seite 28)