Justizermittlungen bei internationalemTerror nur mit OK der Regierung? - DER SPIEGEL
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Justizermittlungen bei internationalemTerror nur mit OK der Regierung?

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Bei der internationalen Bekämpfung des Terrorismus will sich die Bundesregierung ungewöhnlich weit gehenden Einfluss auf die Justiz sichern, so das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL in der neuen Ausgabe. Nach einem Entwurf für den neuen Paragrafen 129 b des Strafgesetzbuches, den die rot-grüne Koalition in der vergangenen Woche beriet, sollen Ermittlungen gegen Mitglieder und Helfer ausländischer terroristischer Vereinigungen nur mit "Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz“ (BMJ) zulässig sein.

Diese Einschränkung soll für alle Terrorgruppen außerhalb der EU wie etwa Bin Ladens al-Qaida oder die libanesische Hisbollah gelten. Weil die Abgrenzung zwischen Freiheitsbewegungen und Terrorgruppen – etwa bei Jassir Arafats PLO – schwierig ist und diplomatische Verwicklungen absehbar sind, will sich die Regierung jede Entscheidung vorbehalten. Das neue Gesetz und die praktischen Folgen sollen auch Thema eines Terrorismusgipfels sein, zu dem das BMJ für Mitte April die Bundesanwaltschaft, alle Generalstaatsanwälte und die Vorsitzenden der Staatsschutzsenate eingeladen hat.