Marseille ließ Mitarbeiter Knebelverträge unterschreiben
Der Spitzenkandidat der Schill-Partei für die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, der Klinikbetreiber Ulrich Marseille, muss sich von Arbeitsrechtlern und der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz schwere Vorwürfe gefallen lassen, berichtet das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL in der neuen Ausgabe. Als Vorstandsvorsitzender der Marseille-Kliniken AG hatte er 1998 leitenden Mitarbeitern den Kauf von Klinik-Aktien nahe gelegt. Bezahlt wurden die Aktienpakete im Wert von bis zu 100000 Mark mittels Darlehen, die der Klinikbetreiber gewährte.
Derartige Kaufverträge über insgesamt rund 1,3 Millionen Mark fesselten die Unterzeichner aber weit gehend an Marseille als Arbeitgeber. "Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, heißt es nämlich in den Verträgen, "ist der Darlehensbetrag sofort zur Zahlung fällig. Die Marseille-Angestellten verpflichteten sich sogar zur möglichen Verpfändung "zukünftiger Bezüge. Zudem mussten die Aktienkäufer zusichern, über die Wertpapiere nur "mit Zustimmung von Herrn Ulrich Marseille zu verfügen. "Knebelverträge nennt der Geschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz, Jörg Pluta, die Vereinbarungen.
Auch der Professor für Arbeitsrecht an der Bucerius Law School in Hamburg, Gregor Thüsing, sieht in der Verbindung von Aktienkauf und Darlehensgewährung eine "unzulässige Beschränkung der Berufsfreiheit des Arbeitnehmers, die gegen das Grundgesetz verstoße. Nach Angaben der Marseille-Kliniken AG hätten die Darlehen für Aktienkäufe lediglich "der Mitarbeiterbindung gedient.