Rot-Grün streicht geplantes Diskriminierungsgesetz zusammen
Eines der Vorzeigeprojekte der rot-grünen Regierung, das geplante Anti-Diskriminierungsgesetz, wird voraussichtlich nicht wie geplant verabschiedet. Das Regelwerk sollte Betroffene nach dem Vorbild der USA vor Diskriminierungen "aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität schützen.
Nach massiven Protesten von Lobbyverbänden will die SPD nun "die Gründe Religion, Weltanschauung und Alter nicht mit in das Gesetz aufnehmen, so der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Alfred Hartenbach. Vor allem die Kirchen hatten vor unerwünschten Nebeneffekten gewarnt. Sie fürchten eine Klagewelle von Atheisten, die etwa in kirchlichen Pflegeeinrichtungen aufgenommen werden wollen.
Sollte Alter als Anti-Diskriminierungsgrund gesetzlich verankert werden, stünden zudem sämtliche Vergünstigungen für Senioren auf dem Prüfstand, da sich Jüngere benachteiligt fühlen könnten. Bedenken hat die SPD auch bei dem Punkt "Weltanschauung. Rechtsextreme Vereinigungen wie die NPD könnten erfolgreich vor Gericht ziehen, wenn ihnen etwa ein Wirt seine Gaststätte als Tagungsraum verweigere.
DER SPIEGEL 12/2002, Panorama, Seite 18