Ex-BKA-Präsident Zachert: Strafrechtliche Verfolgung von Abgeordnetenbestechung für ungenügend geregelt
Der frühere Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Hans-Ludwig Zachert, hält die strafrechtliche Ahndung der Abgeordnetenbestechung in der Bundesrepublik für ungenügend. Zachert sagte dem Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL, die Parlamentarier hätten für sich selbst "die Schwelle so hoch gelegt", dass sie "immer untendurch schlüpfen".
Bereits bei der Einführung der Abgeordnetenbestechung ins Strafgesetzbuch 1994 hätten "wir als Praktiker den festen Eindruck" gehabt, "die wollen für sich selbst gar keine wirklichen strafrechtlichen Sanktionen im Bereich der Korruption", so Zachert. Das ganze Vorgehen der Politiker in eigener Sache sei von Anfang an "halbherzig" gewesen.
Der Chef der Korruptionsabteilung der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Wolfgang Schaupensteiner, wertete die geltenden Regelungen zur Abgeordnetenbestechung als "reines Placebo". "Wenn jemand einem Parlamentarier nach einer Abstimmung als Dankeschön einen ganzen Geldsack auf den Schreibtisch stellt, darf uns das nicht einmal interessieren", so der Oberstaatsanwalt.
Derzeit ist die Bestechung von Abgeordneten laut Paragraf 108e Strafgesetzbuch nur dann strafbar, wenn diese vor einer Wahl oder Abstimmung ihre Stimme nachweisbar "verkauft" haben.