Neues Parteiengesetz eröffnet SPD Schlupfloch in Kölner Klüngel-Affäre
Aus der Kölner Spendenaffäre könnte sich die SPD durch einen juristischen Trick womöglich doch noch herauswinden, ohne finanziell zu büßen: Bei ihren Gesprächen über ein neues Parteiengesetz haben sich Fachleute der Bundestagsfraktionen und Parteien in den vergangenen Wochen auf einen Passus verständigt, dem zufolge die Sozialdemokraten für die verschleierten Zuwendungen mehrerer Firmen voraussichtlich keine Strafgelder bezahlen müssten.
Den für die SPD kommoden Vorschlag haben die Genossen selbst mit in die Verhandlungen eingebracht und in eine komplizierte juristische Formulierung gekleidet. Demnach soll die Möglichkeit einer "heilenden Selbstanzeige" geschaffen werden: Sanktionen sollen dann entfallen, wenn dem Bundestagspräsidenten "zum Zeitpunkt des Eingangs der Anzeige" die Unrichtigkeit im Rechenschaftsbericht der Partei "nicht bekannt" sei "und auch kein Ermittlungs- oder Strafverfahren wegen dieser Unrichtigkeit anhängig war".
Genau das dürfte nach Einschätzung der Bundestagsverwaltung auf den Kölner Skandal zutreffen: Die Ermittlungsverfahren gegen die dortigen SPD-Funktionäre Norbert Rüther und Manfred Biciste wurden nämlich erst eröffnet, als SPD-Schatzmeisterin Inge Wettig-Danielmeier ihren Parteifreund Wolfgang Thierse in seiner Eigenschaft als Bundestagspräsident bereits über die illegalen Zahlungen informiert hatte. Nach derzeit geltender Rechtslage müssten die Sozialdemokraten bis zu 1,3 Millionen Euro Strafgeld an Thierse zahlen, das Dreifache der verschleierten Spenden.
Bei der vorgesehenen Neuregelung wäre die Strafe vermutlich nicht fällig sie soll rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten. Wettig-Danielmeier beteuerte vergangenen Mittwoch, ihre Partei wolle sich "nicht mit einem Trick möglichen Kölner Konsequenzen entziehen". "Falls dies durch das neue Gesetz möglich würde", sei die SPD zu Gesprächen über Änderungen am bisherigen Entwurf bereit.