Schützenhilfe für Lobbyisten Karlheinz Schreiber von Amnesty international
Die kanadische Sektion von Amnesty International unterstützt den bayerischen Ge- schäftsmann Karlheinz Schreiber, 68, der vor der kanadischen Justiz gegen seine Auslieferung nach Deutschland kämpft. Schreiber war im August 1999 auf Grund eines internationalen Haftbefehls der Augsburger Staatsanwaltschaft, die ihm Steuerhinterziehung, Betrug und Bestechung unter anderem im Zusammenhang mit Panzerlieferungen nach Saudi-Arabien vorwirft, in Toronto festgenommen und spä- ter gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt worden.
Der immer wieder mit ominösen Enthüllungen in die Schlagzeilen geratene Deut- sche hält seine Verhaftung für illegal, da das kanadische Recht bei Fiskaldelikten keine Rechtshilfe zulasse. Deshalb verlangt er in einer Zivilklage von der Bundes- republik eine Million kanadische Dollar Schadensersatz. Über den wichtigen Streit- punkt, ob Schreiber Deutschland überhaupt verklagen kann oder das Land als Staat Immunität genießt, will der Oberste Gerichtshof Kanadas am 16. April verhandeln. Im Schriftsatz zur Anhörung argumentiert Amnesty International, "die Zufügung von seelischen Schmerzen etwa durch "willkürliche Festnahmen sei ein eindeutiger Verstoß gegen die Menschenrechte. Bei solchen Verstößen bestehe "nach inter- nationalem Recht ein Anspruch auf Entschädigung . Dabei versucht Amnesty nachzuweisen, dass bei Menschenrechtsverletzungen das internationale Prinzip der staatlichen Immunität vor Gericht nicht gelte.