Rot-grüne Koalition einigt sich auf neues Anti-Terror-Gesetz
Die rot-grüne Koalition hat nach dem Anschlag auf der tunesischen Insel Djerba die Einführung eines neuen Anti-Terror-Gesetzes beschlossen. Am vergangenen Freitag einigten sich die Unterhändler der Regierungsfraktionen, künftig auch die Unterstützung und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung unter Strafe zu stellen. Ein entsprechender Paragraf 129 b soll in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Mit der seit Monaten geplanten, aber wegen Differenzen zwischen SPD und Grünen mehrfach gescheiterten Regelung solle eine Lücke im Gesetz geschlossen werden, hieß es in Koalitionskreisen. Der beschlossene Paragraf 129 b sieht vor, dass terroristische Bestrebungen bereits dann verfolgt werden können, wenn bei einer ausländischen Gruppierung ein Inlandsbezug vorliegt. Die letzte Entscheidung darüber, in welchen Fällen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, soll beim Bundesjustizministerium liegen. Damit will die Koalition zwischen Terrororganisationen wie al-Qaida und Befreiungsorganisationen wie etwa dem südafrikanischen ANC Nelson Mandelas unterscheiden. Bereits am kommenden Mittwoch soll das neue Gesetz im Rechtsausschuss beraten und anschließend in den Bundestags eingebracht werden. Der bisherige Paragraf 129 a stellt nur die Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Organisation unter Strafe.