Verstoß gegen das Schulgesetz beim Rauswurf des Erfurter Amokschützen
Zwei Wochen nach dem Amoklauf von Erfurt hat die Polizei rekonstruiert, wie selbstlos Lehrer des Gutenberg-Gymnasiums bis zuletzt versuchten, ihre Schüler zu retten. Statt zu flüchten, sei die Kunstlehrerin Birgit Dettke auf dem Schulhof stehen geblieben, um den Schülern den Weg aus der Schusslinie zu weisen. Sie wurde auf dem Schulparkplatz von dem früheren Gutenberg-Schüler Robert Steinhäuser erschossen. Ihre Kollegin Gabriele Klement habe sich zwischen zwei Klassenzimmern dem Amokschützen in den Weg gestellt, um die Flucht ihrer Schüler zu decken. Nur wenig entfernt habe die bereits angeschossene Lehrerin Monika Burghardt einen Raum abschließen können, in den sich Schüler und Lehrer geflüchtet hatten. Auch diese beiden Frauen wurden von Steinhäuser ermordet. Die Polizei schließt inzwischen nahezu aus, dass der Amokschütze einen Komplizen hatte: Zeugenaussagen, denen zufolge Steinhäuser oder ein möglicher Mitwisser vor der Tat per SMS gewarnt hatte, hätten sich als Missverständnis erwiesen.
Unterdessen gerät Thüringens Kultusminister Michael Krapp (CDU)unter Druck. Beim Rauswurf Steinhäusers vom Gutenberg-Gymnasium im Oktober 2001 wurde das Schulgesetz missachtet. Dieses sieht vor, dass Eltern- und Schülervertreter gehört werden müssen und der Ausschluss von einer Lehrerkonferenz beschlossen werden muss, bevor er beim Schulamt beantragt werden kann. Das passierte im Fall Steinhäuser nicht. Es sei gelungen, den lernfaulen Schüler "unbürokratisch" loszuwerden, räumt ein Lehrer ein. Das Kultusministerium behauptet dagegen, man habe Steinhäuser den "Schulwechsel aus wichtigem Grund" nahe gelegt, um ihm einen förmlichen Schulverweis zu ersparen. Doch auch diese Maßnahme muss die Lehrerkonferenz beschließen. Das Gesamtkollegium wurde aber nach Aussagen von Gutenberg-Lehrern erst im Nachhinein informiert. Noch im Oktober 2001 erwarb Steinhäuser die Waffen.