Deutschkursus für den Kalifen von Köln - DER SPIEGEL
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Deutschkursus für den Kalifen von Köln

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Ausgerechnet der muslimische Fundamentalist Metin Kaplan, den die Bundesregierung so schnell wie möglich in die Türkei abschieben will, darf während seiner Haft in der Düsseldorfer Justizvollzugsanstalt Ulmer Höh' an einem Kursus "Deutsch für Ausländer" teilnehmen. Das Angebot, das gemeinhin Ausländern das Einleben in Deutschland erleichtern soll, belege der selbst ernannte "Kalif von Köln" seit dem 16. April mit regem Interesse und Erfolg, heißt es in einem Bericht der Gefängnisleitung.

Kaplan selbst, der in Deutschland bleiben will, teilte den Behörden mittlerweile mit, er wolle nach einer Haftentlassung in seine eheliche Wohnung in Köln ziehen und stehe wegen gesundheitlicher Gebrechen nicht mehr als Religionsführer für seine ehemaligen Anhänger zur Verfügung. Allerdings wertete das Oberlandesgericht Düsseldorf, das Ende Mai einen Antrag von Kaplan auf vorzeitige Haftentlassung ablehnte, diese Darstellung als Schutzbehauptung.

Die Chancen, den "Kalifen von Köln" noch vor dem Wahltermin abzuschieben, sind unterdessen auf ein Minimum gesunken, weil Innenminister Otto Schily (SPD) ein weiteres Gespräch mit der türkischen Seite wegen geringer Erfolgsaussichten abgesagt hat. Nach wie vor sind die Türken nicht bereit, den Deutschen zu garantieren, dass Kaplan nach einer Rückkehr nicht die Hinrichtung drohe. Unter diesen Umständen darf der Islamist nicht abgeschoben werden.

Gleichzeitig sind nach dem Verbot des Kaplan-Vereins vor sieben Monaten bisher offenbar auch alle Versuche der Ausländerbehörden gescheitert, Anhänger des Religionsführers auszuweisen. Bisher konnte nach Angaben aus Länderbehörden noch kein einziger Anhänger des Kalifen außer Landes gebracht werden. Die eingehende Prüfung zahlreicher Fälle habe vielmehr ergeben, dass ein Großteil der zur Ausreise vorgesehenen Kaplan-Anhänger einen deutschen Pass habe und daher nicht ausgewiesen werden könne. Weitere ehemalige Vereinsmitglieder verfügen nach Angaben von Ausländerbehörden über einen verfestigten Aufenthaltsstatus, der eine Ausweisung und Abschiebung in der Praxis ebenfalls völlig unmöglich mache oder nur nach langjährigen Gerichtsverfahren erlaube.