ARD und ZDF wehren sich gerichtlich gegen Teilnahme Westerwelles an Kandidatenduell
Gegen die Teilnahme des FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle am TV-Duell der Kanzlerkandidaten wehren sich die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF mit einer so genannten Schutzschrift vor Gericht. Damit kommen sie dem für diese Woche erwarteten Eilantrag der FDP zuvor und verhindern, dass dem Begehren der Liberalen ohne Anhörung stattgegeben werden kann. Nur weil die FDP ihren Spitzenmann als "Kanzlerkandidaten" bezeichne, könne die Partei die Redaktionen von ARD und ZDF nicht zwingen, auf ein "schlüssiges und frei von Willkür gestaltetes Konzept" für eine politische Diskussionssendung zu verzichten, so die Auffassung in den Fernsehanstalten. Schließlich habe die FDP keine realistische Chance, ihren Vorsitzenden zum Kanzler zu machen. Eine Benachteiligung der Liberalen bestehe nicht, weil Westerwelle und andere Freidemokraten in den übrigen Wahlsendungen ausreichend zu Wort kommen würden. Die Fernseh-Juristen halten die Form des Eilantrags in diesem Fall ohnehin für ein fragwürdiges Rechtsmittel, da die FDP seit Januar Gelegenheit gehabt hätte, die Streitfrage gerichtlich klären zu lassen. Stattdessen, argwöhnen Sendervertreter, versuche die Partei, "das Ganze als Medienthema zu Wahlkampfzwecken zu instrumentalisieren". Bundeskanzler Gerhard Schröder und sein Herausforderer Edmund Stoiber wollen am 8. September vor den ARD- und ZDF-Kameras in Berlin zum Disput antreten.