Milliarden-Risiko für die Post
Der Deutschen Post AG droht ein weiteres Risiko für ihre Bilanz: Die Entscheidung von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller aus dem Jahr 2000, das damalige Porto-System für weitere zwei Jahre zu verlängern, war womöglich rechtswidrig. Dies geht aus einem vertraulichen Vermerk seines Ministeriums hervor, der jetzt im Zuge eines Gerichtsverfahrens vor dem Berliner Landgericht publik geworden ist. Demnach warnten Fachbeamte des Wirtschaftsministeriums vor zwei Jahren massiv davor, sich mit einem Ministerentscheid über einen gegenteiligen Vorstoß der Regulierungsbehörde für niedrigeres Porto hinweg zu setzen. Dieses Vorgehen, heißt es in dem Vermerk, sei "aus mehrfachen Gründen rechtswidrig" und würde "gegen das geltende Postgesetz verstoßen". Auch aus politischen Gründen, so warnten die Fachbeamten des Wirtschaftsministeriums, sei solch ein Ministerentscheid bedenklich: "Wenn offenkundig würde, dass die Politik Einfluss im Sinne der Deutschen Post AG nimmt, werden Wettbewerber, aber auch Medien, dies öffentlich attackieren". Der Bundesverband des Groß- und Außenhandels (BGA)hatte wegen Müllers Entscheidung schon vor längerem eine Klage beim Berliner Landgericht eingereicht. Der BGA fordert von der Post Entschädigung für das seither zu viel bezahlte Porto: "Seit zwei Jahren macht die Post einen Riesenreibach im Monopolbereich. Ermöglicht wurde dies mit Wissen und Wollen der Bundesregierung", sagt Gerhard Handke, Mitglied der BGA-Hauptgeschäftsführung. Wenn der Verband sich durchsetze, so Handke, "müsste die Post womöglich Milliardenbeträge an die Briefeschreiber erstatten".