Kaufhof erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Ladenschluss
Die Kölner Kaufhof AG hat nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL Verfassungsbeschwerde gegen das Ladenschlussgesetz eingelegt. Der Kölner Warenhauskonzern sehe in der Regelung einen unverhältnismäßigen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit. So sei das geltende Ladenschlussgesetz weder angemessen noch erforderlich, um die Arbeitnehmer vor zu langen Arbeitszeiten zu schützen. Zudem schaffe es zahlreiche "Ungleichbehandlungen und beschränke den Wettbewerb, argumentieren die Anwälte des Konzerns. Das Bundesverfassungsgericht will dem SPIEGEL-Bericht zufolge Anfang nächsten Jahres entscheiden, ob es die Beschwerde animmt. Das Karlsruher Gericht hat zudem den künftigen Superminister Wolfgang Clement aufgefordert, bis Ende November eine Stellungnahme abzugeben.