Grüne Juristen streiten über Urabstimmung - DER SPIEGEL
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Grüne Juristen streiten über Urabstimmung

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Juristen aus der eigenen Partei haben den Bundesvorstand der Grünen davor gewarnt, die seit Jahren umstrittene Trennung von Amt und Mandat mit einfacher Mehrheit der Mitglieder abschaffen zu lassen. Die Rechtsexperten, die selbst Mitglieder der Grünen im Berliner Kreisverband Pankow sind, kommen nach intensivem Studium alter Parteitagsprotokolle zu dem Schluss, dass die Satzung wohl auch im Fall einer Urabstimmung nur mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden kann. Andernfalls könne die Entscheidung vor Gericht angefochten werden. Sollte eine solche Klage Erfolg haben, könnte das Gericht den dann unrechtmäßig ins Amt gelangten Vorstand ablösen und selbst einen Notvorstand einsetzen.

Eine vom Bundesvorstand der Grünen in Auftrag gegebene "gutachterliche Stellungnahme“ kommt dagegen zum Ergebnis, dass die Satzung bei einer Urabstimmung mit einfacher Mehrheit geändert werden kann. Hintergrund des Streits ist das in der Parteisatzung festgeschriebene grüne Dogma, dass Vorstandsmitglieder nicht gleichzeitig Abgeordnete im Bundestag sein können ("Trennung von Amt und Mandat“). Bliebe es bei dieser Bestimmung, könnten die beiden bisherigen Vorsitzenden Fritz Kuhn und Claudia Roth beim Wahlparteitag Anfang Dezember in Hannover nicht mehr antreten, weil beide am 22. September in den Bundestag gewählt wurden. In Hannover soll einerseits über die Durchführung einer Urabstimmung entschieden werden, andererseits darüber, ob die beiden Vorsitzenden für eine Übergangszeit wiedergewählt werden dürfen, bis das Ergebnis der Mitgliederbefragung vorliegt.