BaFin stellt kompletten Zahlungsverkehr mit der Ukraine unter Geldwäscheverdacht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hat den gesamten Zahlungsverkehr deutscher Banken mit der Ukraine unter Geldwäscheverdacht gestellt. In einem Eilrundschreiben verpflichtet die Behörde die Kreditinstitute, bei Transaktionen von mehr als 15000 Euro eine Verdachtsanzeige zu stellen, "sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Geldwäsche vorliegt. Das bedeutet: Die Banken müssen beweisen, dass ihre ukrainischen Kunden unschuldig sind. Praktisch jede Überweisung in den ehemaligen GUS-Staat muss demnach von der Staatsanwaltschaft oder dem Landeskriminalamt genehmigt werden. Das Rundschreiben der BAFin hat bereits eine Kontroverse in Berlin ausgelöst; einige Mitarbeiter im Bundesfinanzministerium halten die Maßnahme für völlig überzogen. Die Aufsichtsbehörde jedoch begründet die strenge Richtlinie damit, dass ein Geldwäschegesetz, das vom ukrainischen Parlament unlängst verabschiedet wurde, nicht internationalen Standards entspreche.