Deutsche Finanzämter mauern beim Kampf gegen Geldwäscher
Aus Unkenntnis und Saumseligkeit behindern deutsche Finanzämter die Ermittlungen in Geldwäschefällen. Neuen Vorschriften entsprechend sollen die Beamten seit Juli 2002 Fahndern jeden Verdacht auf Geldwäsche melden; das Steuergeheimnis ist dabei außer Kraft gesetzt. Bisher sind jedoch bei Polizei, Staatsanwaltschaften oder dem Bundeskriminalamt kaum Tipps aus Finanzämtern eingegangen. Der Grund: "Viele kennen die neue Vorschrift gar nicht oder verschanzen sich weiter hinter dem Steuergeheimnis, sagt ein hoher Finanzbeamter. Deshalb hat das Bundesfinanzministerium jetzt noch einen Anwendungserlass nachgeschoben, in dem es darauf hinweist, dass alle Tatsachen meldepflichtig sind, "die darauf schließen lassen, dass eine bare oder unbare Finanztransaktion einer Geldwäsche dient.