FDP will Internet-Voyeure bestrafen
Die FDP unternimmt einen neuen Anlauf, Voyeuren und Paparazzi den zweifelhaften Spaß zu verderben: Wer die Intimsphäre eines anderen Menschen dadurch verletzt, dass er von ihm unbefugt Fotos oder Filme macht oder diese verbreitet, soll mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden; ebenso abgeurteilt würde auch das bloße Beobachten mit "technischen Mitteln. Den entsprechenden Entwurf eines neuen Paragrafen 201a des Strafgesetzbuchs hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag in erster Lesung behandelt, die baden-württembergische Landesregierung will an diesem Dienstag zudem noch eine Bundesratsinitiative von Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) auf den Weg bringen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hatte bereits im Jahr 2001 auf bestehende Lücken im Gesetz aufmerksam gemacht, da im Internet heimliche Aufnahmen etwa aus Umkleidekabinen von Schwimmbädern kursieren, die inzwischen auch gern mit den neuen Foto-Handys gemacht werden, die nicht als Kameras auffallen. Im Bundesjustizministerium existiert seit längerem ein vergleichbarer Entwurf, der aber bislang noch nicht umgesetzt wurde.