Wirtschaftsminister Clement konkretisiert Reformpläne zum Kündigungsschutz - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Wirtschaftsminister Clement konkretisiert Reformpläne zum Kündigungsschutz

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Trotz anhaltender Kritik aus Partei und Fraktion hat Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement beim Streit um den Kündigungsschutz seine Vorstellungen konkretisiert. Das berichtet derSPIEGELunter Berufung auf Reformpläne, die der Minister vergangenen Montag dem SPD-Fraktionsvorstand vorstellte. Danach soll der so genannte Schwellenwert im Arbeitsrecht, nach dem in Betrieben mit mehr als fünf Beschäftigten der volle Kündigungsschutz gilt, flexibilisiert werden. Künftig soll in einem Betrieb, der den sechsten Mitarbeiter einstellt, nur der am längsten Beschäftigte vor einer Entlassung geschützt werden. Zählt der Betrieb sieben Beschäftigte, können nach Clements Plänen zwei Angestellte nicht gefeuert werden. Bei mehr als zehn Beschäftigten kann der Arbeitgeber also stets fünf Arbeitnehmer ohne Begründung entlassen. Zudem plant Clement, dass Beschäftigte künftig wählen dürfen, ob sie bei einer Kündigung eine gesetzlich festgelegte Abfindung annehmen oder gegen die Kündigung klagen wollen. Die entsprechenden Abfindungen sollen Clements Plänen zufolge nach sozialen Kriterien wie Alter und Kinderzahl gestaffelt werden und nach seinen bisherigen Vorstellungen mindestens ein halbes Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr betragen. Darüber hinaus will Clement die Auswahlkriterien präzisieren, nach denen Arbeitgeber bei Entlassungen vorzugehen haben. Müssen die Unternehmen heute eine Vielzahl von Gesichtspunkten berücksichtigen, sollen sie sich künftig auf die Kriterien Betriebszugehörigkeit, Alter und Familienstand beschränken dürfen. Haben sich Arbeitgeber und Betriebsrat über konkrete Kündigungsfälle verständigt, sollen die Entlassenen nur noch in Ausnahmefällen gegen den Rauswurf klagen können.