Parlamentarier bestehen auf hohen Sterbegeldern
In großer Eintracht halten die Bundestagsabgeordneten an finanziellen Privilegien fest. So wollen sie das im Abgeordnetengesetz vorgesehene Sterbegeld für die Hinterbliebenen eines MdB in Höhe von derzeit 7000 bis 10500 Euro nicht antasten während die rot-grüne Regierungskoalition das Sterbegeld für Krankenkassenmitglieder zum 1. Januar 2003 auf nur noch 525 Euro halbiert hat. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Union, Eckart von Klaeden, sagt zur Begründung, Parlamentarier erhielten "ja auch kein Weihnachts- und Urlaubsgeld. Änderungen beim Sterbegeld müsse Bundestagspräsident Wolfgang Thierse in seinem für das Frühjahr vorgesehenen Diätenbericht vorschlagen doch ist Thierse dazu laut Gesetz nicht verpflichtet. Auch SPD-Fraktionsgeschäftsführer Wilhelm Schmidt behauptet: "Für das Thema ist die Bundestagsverwaltung zuständig. Irrtum: Das Abgeordnetengesetz hat der Bundestag beschlossen und könnte es auch ändern.