Vermeintliche Falschdarstellung des Telekom-Unternehmenswertes dürfte kaum juristische Folgen haben
Nach Ansicht von Experten wird der Wirbel um eine vermeintliche Falschdarstellung des Telekom-Unternehmenswertes vor dem Börsengang im Jahr 2000 wohl kaum ein juristisches Nachspiel haben. Zwar hatte der damalige Telekom-Finanzchef Joachim Kröske tatsächlich Bedenken gegen die Übernahme des britischen Mobilfunkers One-2-One zum Preis von rund zehn Milliarden Euro geäußert (SPIEGEL 40/1999). Allerdings, so erinnern sich zwei Telekom-Vorstände, habe Kröske gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat wie so oft nur eine Minderheitsmeinung vertreten. Nachdem der damalige Konzernchef Ron Sommer den Kaufpreis von 15 auf 10 Milliarden Euro gedrückt hatte, entschieden beide Gremien übereinstimmend, dass der Preis vertretbar sei. Dazu seien verschiedene Bewertungsmodelle herangezogen worden. Auch die inzwischen vorgenommene Wertkorrektur in Höhe von 2,2 Milliarden Euro bei One-2-One ist nach Auffassung von Juristen kein Beleg für falsche Angaben im Börsenprospekt. Denn die Abschreibung bezieht sich nur auf die später gekaufte UMTS-Lizenz. Solche Wertberichtigungen mussten inzwischen fast alle Netzbetreiber vornehmen. Schadensersatzklagen oder gar Strafanzeigen, wie sie medienwirksam von der Anwaltskanzlei Binz & Partner oder der Kanzlei Rückold, Gieschen & Coll. gestellt wurden, seien deshalb kaum durchzusetzen. Kleinaktionäre hatten Anfang der Woche Klagen angekündigt, weil sie in der Kröske-Kritik einen Beleg dafür sehen, dass den Aktionären beim dritten Börsengang wichtige Informationen vorenthalten wurden. Die T-Aktie war damals trotz sich abzeichnender Probleme des Konzerns zum Preis von 66,50 Euro platziert worden und hatte dem Bund als Hauptaktionär rund 15 Milliarden Euro eingebracht.