Klagen gegen Billig-Airlines
Mit einer Welle von Klagen und Unterlassungsforderungen haben derzeit die in Deutschland operierenden Billigflieger zu kämpfen. So läuft seit Mitte Februar vor dem Landgericht Hannover eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen Hapag Lloyd Express: Die Verbraucherschützer wollen dem Discount- Flieger des Touristikkonzerns TUI untersagen, für Flüge ab 19,99 Euro zu werben, "ohne darauf hinzuweisen, dass nur durchschnittlich 9 von 144 Sitzplätzen (6,3 Prozent des Gesamtvolumens pro Flug) für diesen Preis zur Verfügung stehen". Eine ähnliche Klage liegt seit dem 2. Mai auch gegen British Airways und deren Billigangebote für London-Flüge vor. Bei Ryanair ging wenig später eine Abmahnung mit Unterlassungsforderung ein: Der Berliner Bundesverband moniert Angebote der Iren für Flüge von Frankfurt-Hahn aus ab 0,99 Euro, "ohne deutlich und unmissverständlich über die eng begrenzten Sitzplatzkontingentierungen aufzuklären". Auch German Wings (Angebote ab 19 Euro) erhielt vor kurzem entsprechende Post von den Verbraucherschützern. Während Eurowings, Intersky und Hapag Lloyd Express (im Fall einer beworbenen Berlin-Köln-Verbindung) bereits Unterlassungserklärungen abgaben, wies Air Berlin solche Forderungen erfolgreich zurück: Die Verbraucherschützer konnten den Hinweis der Berliner auf Billigkontingente von bis zu 50 Prozent nicht widerlegen.