Schlechte Bilanz für Sicherheitsgesetze / Schily kritisiert Länder / Bundeskriminalamt will neue Befugnisse
Die nach den Anschlägen des 11. September 2001 verabschiedeten Anti-Terror-Gesetze haben bei der Bekämpfung des militanten Islamismus bislang wenig gebracht. Nach einer Umfrage des SPIEGELbei allen Landesinnenministerien wurde trotz einer Gesetzesverschärfung bislang kein Islamist abgeschoben. Auch die Suche nach den Finanzquellen der Radikalen blieb weitgehend erfolglos - nur knapp 5000 Euro auf zehn Konten wurden bundesweit gesperrt. Die mit großem Aufwand betriebene Rasterfahndung führte ebenfalls nicht zur Entdeckung von Terroristen. Die vom Bundeskriminalamt ermittelten 95271 Verdachtsfälle erwiesen sich bislang als unbegründet. Bei der Überprüfung des Personals von Atomeinrichtungen und Flughäfen wurde zwar 86 Personen die Zutrittsberechtigung zu sicherheitssensiblen Bereichen entzogen; dies ist aber nach Angaben des Bundesinnenministeriums vor allem auf "allgemein kriminelle Ursachen" zurückzuführen. Innenminister Otto Schily bestritt gegenüber dem SPIEGEL, dass die verabschiedeten Maßnahmen ineffizient seien. Die Erfahrungen seien "in der Mehrzahl positiv". Ohne die neuen Befugnisse "hätten Anschlagsplanungen nicht so früh entdeckt werden können". Schily kritisierte, dass die Länder bei der Abschiebung mutmaßlicher Islamisten "nur unzulänglich" von den neuen gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch machten. Er forderte, diese müssten mit "Härte und Entschiedenheit" angewandt werden. Das Bundeskriminalamt hat inzwischen um neue Befugnisse bei der Bekämpfung des Terrorismus ersucht. So sollen Fluggesellschaften verpflichtet werden, Passagiere eindeutiger zu identifizieren und die Daten fünf Jahre lang zu speichern. Darüber hinaus sollten nicht alle Daten aus der Rasterfahndung, wie bisher vorgeschrieben, gelöscht werden.