Berliner Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen gegen Kohl und Kirch wegen uneidlicher Falschaussage
Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft, ob ein Anfangsverdacht für ein Ermittlungsverfahren gegen Helmut Kohl und Leo Kirch wegen uneidlicher Falschaussage vor dem Parteispenden-Untersuchungsausschuss vorliegt. Ausgangspunkt ist eine entsprechende Strafanzeige eines Rechtsanwaltes. Der Hintergrund: Zwischen 1999 und Frühjahr 2002 hatte der Ex-Bundeskanzler über seine Beratungsfirma Politik- und Strategie-Beratung P & S GmbH bei dem Medienunternehmer einen Beratervertrag (SPIEGEL 16/2003). Jährliches Honorar: 600 000 Mark. Doch bei ihren Vernehmungen zur Parteispendenaffäre durch den Untersuchungsausschuss des Bundestags in den Jahren 2000 und 2001, der auch Hinweisen nachging, bei Kirch habe es sich um einen der anonymen Kohl-Spender gehandelt, ließen die beiden die Beratertätigkeit sowie die entsprechenden Zahlungen unerwähnt. Stattdessen sagte TV-Unternehmer Kirch im November 2001 vor den Parlamentariern über Kohl, dem er zu diesem Zeitpunkt schon mehr als 1,5 Millionen Mark für Beratungsleistungen überwiesen hatte: "In geschäftlichen Dingen hat er nie etwas verstanden. Er wollte es nicht verstehen."