Rückschlag für Ackermann / Gericht lehnt Antrag auf Anhörung von Sachverständigen ab - DER SPIEGEL
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Rückschlag für Ackermann / Gericht lehnt Antrag auf Anhörung von Sachverständigen ab

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Mit seiner bisherigen Verteidigungslinie im Mannesmann-Verfahren hat Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann eine schwere Schlappe einstecken müssen. Wie aus dem 17-seitigen Beschluss des Landgerichts Düsseldorf hervorgeht, hat die Kammer Anträge der Ackermann-Anwälte auf Anhörung von Sachverständigen als "unzulässig" zurückgewiesen. Gutachter wie der von der Deutschen Bank beauftragte Bochumer Aktienrechtler Uwe Hüffer sollten belegen, dass die Abfindungszahlungen an Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser in Höhe von rund 65,8 Millionen Mark im Sinne des Aktiengesetzes angemessen waren. Damit, so die Argumentation der Ackermann-Anwälte, wäre eine strafrechtliche Verfolgung nicht mehr möglich gewesen. Das Landgericht wies diese Rechtsauffassung zurück. Die Frage der Angemessenheit, heißt es in dem Beschluss, sei "keine Rechtsnorm des Gewohnheitsrechts", sondern ein Gesetz im formellen Sinne. Die Prüfung, ob Zahlungen angemessen seien, obliege somit auch nicht einem Sachverständigen, sondern falle ausschließlich in die "Kompetenz des Gerichts". Die Ausführungen der Kammer sind nicht nur für Ackermann ein herber Rückschlag. Sie dürften auch gravierende Folgen für andere Unternehmen und deren Aufsichtsräte haben. Denn theoretisch könnte somit jede Aufsichtsratsentscheidung über zweifelhaft hohe Vorstandsvergütungen von einem Gericht überprüft werden.

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