Rechnungshof moniert Ruhestandsbezüge von Ex-Regierungssprecher Heye / Kanzleramt:"Unterlagen können nicht vorgelegt werden"
Der Bundesrechnungshof (BRH) attackiert Gerhard Schröders Bundeskanzleramt wegen dubioser Zahlungen an den früheren Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye. Der Staatssekretär war am 22. Oktober 2002 in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden - bis er gut acht Monate später Generalkonsul in New York wurde. In der Zwischenzeit erhielt Heye durch die Ruhestandsregelung Versorgungsbezüge von rund 80000 Euro. Der Vorgang rief den Rechnungshof auf den Plan, denn für die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand existieren strenge Regeln. Danach müssten, so ein BRH-Bericht nun, "Zweifel an der grundsätzlichen politischen Übereinstimmung" oder "Zweifel an der persönlichen und/oder fachlichen Eignung" des Beamten bestehen. In den Personalakten Heyes fanden die Prüfer jedoch "keine entsprechenden Hinweise". Das verwundert nicht, da Heye als fähiger Beamter und weiterhin enger Kanzler-Vertrauter gilt - und demnach nicht in den Ruhestand hätte versetzt werden dürfen. Offenbar, so ist aus dem Bericht zu folgern, hat der Kanzler-Intimus das Geld auf Zuruf bekommen. Als die Kontrolleure um Stellungnahme und Belege baten, wurden sie vom Kanzleramt kurz abgefertigt: Die Vorschriften seien "eingehalten worden", "Unterlagen könnten nicht vorgelegt werden". Die Begründung für die seltsamen Lücken in den Akten zu Heye referiert der BRH-Bericht auch: "Zur Entscheidungsfindung gebe es eine interne Kommunikation zwischen Bundeskanzler und Bundespräsident und ihren Ämtern. Diese geschehe manchmal mündlich oder telefonisch, manchmal schriftlich, manchmal komme beides zusammen."