Ärztin verschwieg Patienten tödliche Diagnose - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Ärztin verschwieg Patienten tödliche Diagnose

Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Die Ärztin Mechthild B. aus dem niedersächsischen Langenhagen, gegen die die Staatsanwaltschaft Hannover wegen fahrlässiger Tötung in 76 Fällen ermittelt, hat ihre Patienten meist nicht ausreichend aufgeklärt. So erfuhren schwer kranke Opfer offenbar weder, dass sie an einer unheilbaren Krankheit leiden, noch wussten sie von der tödlichen Wirkung der verordneten Schmerztherapie. Das geht aus einem Schreiben der 53-jährigen Internistin an das Verwaltungsgericht Hannover hervor. Darin heißt es: "Die Patienten ... kommen zu mir und wollen hören, dass es noch Therapiemöglichkeiten gibt und sie noch nicht so bald sterben müssen." Nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) hat die Ärztin zahlreichen Kranken einen Cocktail aus hoch dosiertem Morphium und dem Beruhigungsmittel Valium verabreicht, der zum Erstickungstod führen kann und allenfalls in der Sterbehilfe eingesetzt wird. Manche Patienten hätten aber bei angemessener Therapie noch nicht sterben müssen. "Gewichtige Anhaltspunkte" sprächen für "schwere Diagnose- und Therapiefehler, die die Patientin wohl erst in den lebensbedrohlichen Zustand brachten", heißt es etwa in einem begutachteten Fall. In dem 59-seitigen MDK-Papier wird die Krankengeschichte eines 52-jährigen Mannes mit Speiseröhren-Krebs und einer Metastase im Hirn geschildert, der ohne Schmerzen und in normalem Allgemeinzustand in die Klinik eingeliefert worden war. Nach 16 Tagen sei der Mann gestorben, obwohl er ohne jegliche Chemo- und Strahlentherapie "noch Monate, möglicherweise länger" hätte leben können. Eine 63-jährige Frau sei sogar nur mit einer Gürtelrose in die Klinik gekommen. Als am Tag nach der Aufnahme plötzlich Lungenprobleme aufgetreten seien, habe Mechthild B. die Patientin nicht etwa in ein anderes Krankenhaus mit Intensivstation verlegen lassen, sondern nur ihr "Schmerzprogramm" verordnet, kritisieren die Gutachter. Auch diese Frau sei an der Morphiumgabe gestorben. Für das Verwaltungsgericht Hannover, das vor zwei Wochen den sofortigen Entzug der Approbation durch die Bezirksregierung bestätigt hatte, handelt es sich bei den Vorfällen möglicherweise gar nicht um zulässige Sterbehilfe. Es stehe im Raum, dass Mechthild B. "sich selbst zur Herrin über Leben und Tod" aufgeschwungen habe, heißt es in dem Gerichtsbeschluss.