Mehr Rentner müssen ab 2005 Steuern zahlen
Schon im Jahr 2005 sollen rund 1,5 Millionen mehr Rentner als heute Steuern bezahlen. Das sieht ein noch unveröffentlichter Entwurf des Finanzministeriums für das "Alterseinkünftegesetz" vor. Zurzeit zahlen nur rund 2,5 Millionen der insgesamt 19 Millionen Rentenbezieher Steuern. Mit dem Gesetzentwurf, der auf Empfehlungen einer Expertenrunde unter Leitung von Bert Rürup basiert, will Finanzminister Hans Eichel ein Verfassungsgerichtsurteil umsetzen, das die Regierung letztlich verpflichtete, bis spätestens 2005 die so genannte nachgelagerte Besteuerung einzuführen. Dabei werden, anders als heute, die Renten generell besteuert, Vorsorgeaufwendungen dürfen dagegen steuermindernd geltend gemacht werden. Eichel will das Urteil schrittweise umsetzen. So sollen 2005 die Altersbezüge aller Rentner zur Hälfte steuerpflichtig werden. Viele Rentner werden aber auch dann nichts ans Finanzamt zahlen müssen, weil ihre Einkünfte unterhalb des steuerfreien Existenzminimums liegen. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil für jeden neuen Rentnerjahrgang jährlich um zwei Prozentpunkte, danach um einen Prozentpunkt. Neurentner im Jahr 2020 müssten also 80 Prozent ihrer Altersbezüge versteuern, von 2040 an soll die gesamte Rente steuerpflichtig sein. Für den Fiskus ist die Maßnahme dennoch ein Zuschussgeschäft, weil die Steuerersparnisse der noch arbeitenden Bevölkerung größer sind als die Steuerzahlungen der Rentner. Denn im Gegenzug zur Rentenbesteuerung will die Bundesregierung von 2005 an 60 Prozent der Vorsorgeaufwendungen von der Steuer freistellen. Dieser Anteil steigt jedes Jahr um zwei Prozentpunkte, ab 2025 dürfen die Vorsorgeaufwendungen dann ganz von der Steuer abgezogen werden. Dadurch summieren sich die Ausfälle für den Fiskus auf rund acht Milliarden Euro.