Bundesregierung schafft neues Steuerschlupfloch
Ausgerechnet in ihrem Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen hat die Bundesregierung ein neues Steuerschlupfloch für Konzerne eingebaut. Das Gesetz, das der Bundestag am vergangenen Freitag beschlossen hat, sieht vor, dass Kapitalgesellschaften sämtliche Aufwendungen, die beim Kauf von Beteiligungen anfallen, etwa Zinsen oder Notarkosten, komplett von der Steuer abziehen dürfen. Im Gegenzug sollen sie einen Teil der Dividenden oder Veräußerungsgewinne versteuern müssen - allerdings nur fünf Prozent. "Das ist ein Riesen-Steuersparmodell", befürchtet Lorenz Jarass, Steuerprofessor an der Fachhochschule Wiesbaden. Ein Beispiel: Ein Unternehmen muss für einen Kredit, mit dem es ein anderes Unternehmen gekauft hat, 20 Millionen Euro an Zinsen bezahlen. Es kassiert aber doppelt so viel an Dividenden, von denen es aber nur fünf Prozent, also 2 Millionen Euro, versteuern muss. Es bleiben 18 Millionen an steuerminderndem Aufwand übrig. Fährt das Unternehmen aus dem angestammten Geschäft einen operativen Gewinn in gleicher Höhe ein, muss es dennoch keine Steuern zahlen. Durch entsprechende Steuergestaltung könnten Finanzminister Eichel "zweistellige Milliardenbeträge" entgehen", schätzt Steuerexperte Jarass. Das Schlupfloch stand bisher nur Unternehmen mit Auslandsbeteiligungen zu, muss aber wegen geltenden EU-Rechts nun auch auf inländische "verbundene Unternehmen" ausgedehnt werden. Die Maßnahme läuft unter dem absurden Titel "Vereinheitlichung des Betriebsausgabenabzugsverbots bei Dividenden und Veräußerungsgewinnen".