Auch die zweite Auflage des Bohlen-Buchs "Hinter den Kulissen" soll gestoppt werden
Nach dem Verbot der ersten Ausgabe des umstrittenen Dieter-Bohlen-Werkes "Hinter den Kulissen" gibt es auch gegen die entschärfte Fassung, die am vorigen Samstag mit einer Startauflage von 200 000 Exemplaren in die Buchläden kommen sollte, massiven juristischen Gegenwind. Bis Freitagabend hatte die Hamburger Kanzlei des Medienrechtlers Matthias Prinz insgesamt fünf neue einstweilige Verfügungen erwirkt - ohne den genauen Inhalt der überarbeiteten Fassung zu kennen. Das Landgericht Hamburg bewilligte die Verfügungen mit dem Argument der Wiederholungsgefahr. Eine besonders umfangreiche Verfügung erwirkte eine dunkelhäutige Schöne, über deren körperliche Vorzüge sich Bohlen, ohne ihren Namen zu nennen, in der ersten Fassung ausgelassen hatte - sie beanstandete neun Seiten des Werks. Gegen die erste Auflage waren unter anderem die Prominenten Eva Herman, Jens Riewa und Jenny Elvers erfolgreich vorgegangen. Der Bohlen-Verlag Random House, eine Bertelsmann-Tochter, hat inzwischen für einige besonders pikante Stellen Unterlassungserklärungen abgegeben. Der neue Verkaufsstart sei nicht gefährdet, versichert der Verlag. "Wir sehen das ganz entspannt", so Random-House-Justiziar Rainer Dresen, "die entscheidenden Stellen sind allesamt überarbeitet." Es gebe "in der neuen Fassung keine Passagen, die von den bislang bekannten einstweiligen Verfügungen betroffen wären". Ungemach droht auch von anderer Seite: Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat nach einer Strafanzeige von Thomas Anders ein Ermittlungsverfahren gegen Bohlen wegen "Beleidigung und Verleumdung" aufgenommen.