Streit um Lockerung der Pressefusionskontrolle
Zwischen den Zeitungsverlegern gibt es Zoff, nachdem sich Wirtschaftsminister Wolfgang Clement für eine Lockerung der Pressefusionskontrolle entschieden hat. Dem Referentenentwurf des Ministeriums zufolge sollen bisher nicht mögliche Pressefusionen künftig erlaubt werden, wenn "der Erwerber nicht die Titelrechte erlangt" und die inhaltliche Ausrichtung der erworbenen Zeitungen "nicht maßgeblich bestimmen kann". Die erworbenen Titel, so die Begründung, sollen "langfristig als selbständige publizistische Einheiten erhalten bleiben". Eine entsprechende Neuregelung hatten die Verlage M. DuMont Schauberg, Holtzbrinck und WAZ gefordert - eine Mehrheit im Verlegerverband BDZV, mit dem Springer-Verlag an der Spitze, hatte dagegen gestimmt. Wird Clements Referentenentwurf Gesetz, könnte Holtzbrinck in der Hauptstadt die zuvor untersagte Fusion von "Tagesspiegel" und "Berliner Zeitung" mittels einer Stiftungskonstruktion doch noch vollziehen. Viele Verleger fürchten, dass mit der Lockerung große Konzerne allzu leicht die Kleinen schlucken können. Springer hatte für den Fall einer "Lex Holtzbrinck" schon vor Monaten mit dem Gang zum Bundesverfassungsgericht gedroht. Noch vor Weihnachten ist nun ein Treffen Clements mit den wichtigsten Zeitungsverlegern geplant.