Diäten Bezüge der EU-Abgeordneten steigen viel höher als behauptet
Hamburg - Auf Grund der bislang genannten falschen Zahlen sind auch alle darauf gestützten Berechnungen falsch, zum Beispiel die des zuständigen Berichterstatters im Europa-Parlament, des Sozialdemokraten Willi Rothley, wonach für die deutschen Abgeordneten die Erhöhung "ein Nullsummenspiel" bleibt. Falsch ist auch die Behauptung, es sei sichergestellt worden, dass die deutschen Abgeordneten nach deutschem Steuerrecht veranlagt werden und nicht nach den sehr viel günstigeren europäischen Sätzen.
In Brüssel sei bekannt, dass dies nicht geht, weil es nach Ansicht des CDU-Parlamentariers Klaus-Heiner Lehne "rechtswidrig" wäre. Nach deutschem Recht wäre die jetzt geplante automatische Koppelung der Diäten an ein Beamtengehalt - Richter am Europäischen Gerichtshof - verfassungswidrig, weil sie gegen das Transparenzgebot des Grundgesetzes verstößt.
Wie undurchsichtig die geplante Regelung ist, hat sich jetzt gezeigt: Bei der Verabschiedung des Statuts am 17. Dezember wurde verschwiegen oder übersehen, dass die Richtergehälter wenige Tage zuvor erhöht worden waren. Schon die ursprünglich genannte Summe von 8600 Euro erschien der Berliner Regierung unvertretbar hoch.
Da der EU-Ministerrat dem Projekt noch zustimmen muss, kann es durchaus sein, dass das ganze Statut, das die meisten europäischen Regierungen schon halbwegs akzeptiert haben, nun doch noch scheitert.