Dreiste Selbstbedienung aus EU-Kassen durch Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs
Ausgerechnet die Kontrolleure der EU-Finanzen, die 15 Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs, bedienen sich auf dreiste Weise selbst aus den Kassen der Union. Mit Hilfe eines Tricks haben sich die Rechnungsprüfer erhebliche Aufschläge auf ihre ohnehin stattlichen Grundgehälter von monatlich rund 16000 Euro genehmigt: Sie nehmen für sich einen so genannten Berichtigungskoeffizienten in Anspruch, der eigentlich für EU-Beamte geschaffen wurde. Danach können bis zu 30 Prozent des Einkommens in einen EU-Staat überwiesen werden, in dem ein Mitglied des Rechnungshofs einen Wohnsitz hat oder Familienangehörige versorgt. Liegen die Lebenshaltungskosten dort über dem Brüsseler Niveau, wird auf den Gehaltsanteil ein Kaufkraftausgleich gewährt. Im Falle Großbritanniens gibt es einen Aufschlag von 64 Prozent, in Dänemark liegt er bei rund 33 Prozent, in Frankreich bei etwa 17 Prozent, in Deutschland sind es gut 5 Prozent plus. Auch die Richter des Europäischen Gerichtshofs haben sich in den Genuss dieses großzügigen Geldtransfers gesetzt. Besonders lohnend ist das System für Pensionäre. Sie können in einem EU-Land ihrer Wahl - etwa in Großbritannien - ihren Hauptwohnsitz nehmen und dann den Kaufkraftausgleich auf ihre gesamten Ruhestandbezüge kassieren. Pikant: Der Rechnungshof selbst hatte Mitte 2002 die Rechtmäßigkeit derartiger Überweisungen angezweifelt. Der Gerichtshof ließ seinen Verwaltungsausschuss die Angelegenheit prüfen, kam aber zu dem Schluss, alles sei in Ordnung.
Nun fordert die CSU-Europaabgeordnete Gabriele Stauner Richter wie Rechnungsprüfer auf, die fragwürdige Praxis einzustellen und zumindest die seit dem 1. Januar 2003 erhaltenen Zuschläge zurückzuzahlen. Sie seien weder durch die "einschlägigen Verordnungen noch durch entsprechende Kommentare autorisiert". Dabei soll nach Meinung von Stauner gleich ein weiterer Missstand mitbeseitigt werden: die exzessive Nutzung von Dienstwagen mit oder ohne Chauffeur. Rechnungsprüfer dürfen die Fahrzeuge bis zu einer Obergrenze von 40000 Kilometern im Jahr für private Zwecke kostenlos nutzen.