Der ehemalige MobilCom-Chef Gerhard Schmid muss Offenbarungseid leisten - DER SPIEGEL
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Der ehemalige MobilCom-Chef Gerhard Schmid muss Offenbarungseid leisten

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Gegen den ehemaligen MobilCom-Chef Gerhard Schmid hat das Flensburger Amtsgericht die "Abnahme der eidesstattlichen Versicherung" angeordnet. Am 23. März muss Schmid die früher als Offenbarungseid bezeichnete Erklärung persönlich vor Gericht abgeben. Hintergrund für die außergewöhnliche Maßnahme: Schmid sollte wegen seines Insolvenzverfahrens eine genaue Vermögensübersicht aufstellen. Diese Verpflichtung, so das Gericht mit einem Schreiben vom 27. Februar, sei jedoch nur "unzureichend erfüllt worden". Deshalb sei es geboten, dem Schuldner die "eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Auskünfte abzunehmen". Beteiligte des Verfahrens vermuten, dass die "unzureichenden Auskünfte" Gesellschaftsanteile ehemaliger MobilCom-Töchter betreffen, die Schmid vor seiner Insolvenz an ausländische Trusts übertragen haben soll. Diesem Verdacht geht auch die Kieler Staatsanwaltschaft nach (SPIEGEL 40/2003). Zusätzlich zu der Anklage wegen Untreue hatte sie im Februar Anklage wegen Vereitelung einer Zwangsvollstreckung gegen Schmid eingereicht. Der ehemalige MobilCom-Chef bestreitet beide Vorwürfe. Wann das zuständige Gericht über die Zulassung der Anklagen entscheidet, ist immer noch offen.