Strafrechtler: Millionenzahlungen beseitigten letzte Hürde für Mannesmann-Übernahme - DER SPIEGEL
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Strafrechtler: Millionenzahlungen beseitigten letzte Hürde für Mannesmann-Übernahme

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Im Mannesmann-Verfahren hat mit dem Münchner Strafrechtler Bernd Schünemann ein weiterer unabhängiger Rechtsgelehrter eine eindeutige Position bezogen. Der renommierte Strafrechtler kommt in einem 44-seitigen Aufsatz zu dem Schluss, dass "mit der Zusicherung der Gratifikation" an den ehemaligen Mannesmann-Chef Klaus Esser "die letzte Hürde für die 'freundliche Übernahme' beseitigt" worden sei. Der Präsidialausschuss des Konzerns, dem unter anderem Deutsche-Bank-Chef Ackermann, der damalige IG-Metall-Chef Klaus Zwickel und Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk angehörten, war nach Auffassung Schünemanns für die Verteilung der Prämien gar nicht zuständig. Dies sei Aufgabe des gesamten Aufsichtsrats gewesen. Die Rolle Ackermanns bei der Verteilung der Prämien, heißt es in Schünemanns Aufsatz, könne sogar als "Manifestation einer rechtsgüterfeindlichen Einstellung" bewertet werden. Wenn er nur "gutgläubig" gewesen sei, müsse er sich "fehlende Fachkompetenz" vorwerfen lassen. Schünemanns Aufsatz sollte ursprünglich im Fachblatt "Strafverteidiger" veröffentlicht werden. Die Redaktion entschied jedoch am Donnerstag, das Manuskript nicht zu drucken. Dem Beirat des "Strafverteidigers" gehören auch Anwälte von Esser, Zwickel und Ackermann an. Jetzt will Schünemann den Aufsatz als Broschüre veröffentlichen.

In der nächsten Prozesswoche könnten bisher unbekannte interne Unterlagen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG eine gewichtige Rolle spielen. Die Wirtschaftsprüfer waren damals eher zufällig auf die Zahlungen gestoßen und hatten sich lange Zeit gegen die Auszahlung der Prämien gesperrt. In dieser Zeit bereitete die KPMG sogar Briefe an den Gesamtaufsichtsrat vor, um die Mitglieder von den Vorkommnissen im Präsidialausschuss zu informieren. So heißt es in einer Fassung vom 9. März 2000: "Wir haben schwere Bedenken, ob die vorgenannten Zahlungen mit Recht und Gesetz vereinbar sind ... Es sprechen gewichtige Gründe dafür, dass die Gesamtbezüge der Vorstände nicht in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitgliedes und zur Lage der Gesellschaft stehen und damit eine Pflichtverletzung des Aufsichtsrates ... vorliegt."