Bundesrechnungshof kritisiert Gutschein-Verfahren: "in hohem Maße missbrauchsanfällig" - DER SPIEGEL
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Bundesrechnungshof kritisiert Gutschein-Verfahren: "in hohem Maße missbrauchsanfällig"

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In einem vorläufigen Bericht an die Nürnberger Bundesagentur für Arbeit (BA) kritisiert der Bundesrechnungshof das Verfahren, bei dem private Vermittler über Vermittlungsgutscheine des Arbeitsamtes Provisionen erhalten, wenn sie Arbeitslosen einen Job besorgen. Bei fast einem Drittel der rund 900 untersuchten Fälle wurden Anhaltspunkte oder Nachweise für illegale oder vom Gesetzgeber so nicht intendierte Geldschneiderei gefunden. Das Gutschein-Verfahren, monieren die Prüfer in einer derzeit laufenden Untersuchung, sei "in hohem Maße missbrauchsanfällig" und erlaube "erhebliche, dem Sinn und Zweck des Gesetzes widersprechende Mitnahmemöglichkeiten". Die Regelung besteht bis Ende dieses Jahres. Die Prüfer empfehlen, sie nicht zu verlängern: Missbrauch und Mitnahme könnten nicht einmal "durch Änderung der rechtlichen Grundlagen und der Verwaltungspraxis" wesentlich eingeschränkt werden. Überdies habe das Arbeitsverhältnis bei gut einem Drittel der von ihnen geprüften Vermittlungen nicht länger als drei Monate bestanden.

Otto Schulte, BA-Experte für das Gutschein-Verfahren, räumt die Missbrauchsgefahr ein und schlägt deshalb Modifizierungen der gesetzlichen Regelung vor. Verwandte sollten als Vermittler generell ausgeschlossen sein, die Provision sollte erst nach einigen Monaten Beschäftigung gezahlt werden, "um zu vermeiden, dass das Arbeitsverhältnis schnell gelöst wird". Grundsätzlich aber befürwortet Schulte den Gutschein. Er sei ein "kleiner, aber nicht unwesentlicher Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit".

Der Vermittlungsgutschein wurde von der Bundesregierung vor zwei Jahren nach dem Skandal um geschönte Arbeitsamtsstatistiken eingeführt. Ein Arbeitsloser, der drei Monate lang keinen Job über die Behörde findet, kann einen privaten Jobsucher beauftragen - und ihn bei erfolgreicher Vermittlung mit einem Gutschein bezahlen, dessen Wert je nach Dauer der Arbeitslosigkeit zwischen 1500 und 2500 Euro liegt. Von insgesamt 2,6 Millionen Berechtigten haben sich bis Ende Februar dieses Jahres 801000 den Gutschein abgeholt, tatsächlich eingelöst wurde er von 54 000.