Insolvenzbericht mit harscher Kritik an Ex-MobilCom-Chef Vermögentransfers nach Liechtenstein?
Der Insolvenzverwalter von Gerhard Schmid hat in einem offiziellen Bericht für das Amtsgericht Flensburg eine ernüchternde Zwischenbilanz im privaten Insolvenzverfahren des ehemaligen MobilCom-Chefs gezogen. So standen zum 26. Februar 2004, knapp ein Jahr nach Eröffnung des Verfahrens, lediglich 61 413,77 Euro als Massebestand zur Verfügung, um die Millionenforderungen der Gläubiger zu decken. Ob in absehbarer Zukunft größere Zuflüsse zu verzeichnen sind, ist derzeit noch offen. In seinem Bericht kritisiert Schmids Insolvenzverwalter Jan H. Wilhelm, dass sich der MobilCom-Gründer bei der Aufstellung seines Vermögens wenig kooperativ gezeigt habe. So seien Hinweise auf 17 eventuell vorhandene Konten - darunter auch eines in Liechtenstein - noch nicht geprüft worden, weil Schmid nicht die entsprechenden Vollmachten erteilt habe. Manche inzwischen erfassten Vermögensgegenstände wie ein eigenes Flugzeug oder Firmenbeteiligungen musste der Anwalt laut Bericht selbst aufspüren. Dubios sind laut dem Bericht auch Transfers von privaten Firmen Schmids an einen Liechtensteiner Trust sowie der Verkauf seines wertvollen Gestüts an eine Briefkasten Firma in Liechtenstein. Bei beiden Geschäften lag der Verkaufspreis laut Bericht möglicherweise weit unter dem wirklichen Wert. Für das Gestüt mit 35 edlen Turnierpferden beispielsweise habe der Liechtensteiner Trust nur 500000 Euro gezahlt. Dabei seien einzelne Tiere nach Ansicht von Experten schon mehr wert gewesen. Schmid selbst bestreitet die Vorwürfe. Viele der in dem Bericht monierten Unterlagen habe er längst übergeben, Konten in Liechtenstein besitze er nicht, und an den Trusts sei er nicht beteiligt. Wegen der mangelnden Kooperationsbereitschaft musste Schmid auf Anordnung des Amtsgerichts Flensburg Ende März eine "eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit und Vollständigkeit" seiner Einkünfte abgeben. Dabei, so der ehemalige MobilCom-Chef, seien die offenen Fragen geklärt worden. Damit sei der Bericht überholt. Außerdem habe er Vollmachten erteilt, mit denen der Insolvenzverwalter dem Verdacht auf ausländische Konten selbst nachgehen könne. Andere Möglichkeiten wären dem gestrauchelten Ex-Manager wohl auch kaum geblieben. Denn der Insolvenzverwalter hatte im Vorfeld der Vernehmung selbst die "Anordnung von Beugehaft" nicht mehr ausgeschlossen.