Kassiert Verfassungsgericht Teile der Steuerreform?
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde einer Brauerei gegen die zu Jahresbeginn erhöhten Biersteuersätze für mittelständische Betriebe angenommen - und damit Berlin alarmiert. Denn mit dieser Entscheidung stehen wesentliche Teile der im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat Ende vergangenen Jahres ausgehandelten Steuerreform auf dem höchstrichterlichen Prüfstand. Der Steueraufschlag sei "evident verfassungswidrig", argumentierten die Anwälte, weil die Biersteuererhöhung nicht im Bundestag beraten, sondern erst über Vorschläge der Ministerpräsidenten Roland Koch (Hessen) und Peer Steinbrück (NRW) - die so genannte Koch-Steinbrück-Liste - im Vermittlungsausschuss in das Gesetzgebungsverfahren eingeführt wurde. Dieses Gremium hat jedoch nach einem Urteil des Verfassungsgerichts von 1999 nicht das Recht, Gesetze zu initiieren. Würde Karlsruhe der Brauerei Recht geben, wären auch alle anderen von den beiden Länderchefs betriebenen Subventionskürzungen hinfällig, sofern sie nicht vorher im Bundestagsplenum beraten wurden. Massive Zweifel daran, ob die Steuerreform verfassungsgemäß realisiert worden ist, sind im Parlament selbst verbreitet. "Das gesamte Verfahren", erklärte kürzlich Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Solms (FDP) in einem Schreiben an den Bundesverband der mittelständischen Privatbrauereien, sei "verfassungsrechtlich bedenklich, weil zahlreiche der letztlich verabschiedeten Maßnahmen vorher nie Gegenstand des parlamentarischen Verfahrens gewesen sind".