Neues Gesetz gegen Vermarktung von Straftaten
Ein neues Gesetz soll verhindern, dass Straftäter durch den Verkauf ihrer Geschichte verdienen. Das Bundesjustizministerium sucht derzeit nach einer geeigneten Rechtsgrundlage, nachdem die Justizministerkonferenz der Länder einen entsprechenden Beschluss gefasst hatte. Verhindert werden soll nicht die Veröffentlichung an sich, wohl aber das Geschäft damit. Die Länderjustizminister stoßen sich am Geschäftsgebaren von Verbrechern wie dem „Kannibalen von Rotenburg“, Armin Meiwes. Er hat angekündigt, ein Buch über seine Tat zu schreiben;nach Auskunft seines Anwalts liegen zudem Anfragen von Dokumentarfilmern vor. Bislang konnten sich Straftäter in Deutschland weitgehend ungestört bereichern. Eine erste Einschränkung erfolgte vor sechs Jahren: Opfer haben seitdem einen besseren Zugriff auf die Vermarktungserlöse, allerdings nur soweit ihnen Schmerzensgeld oder Schadensersatz zusteht. Diese Regelung werde jedoch nur selten genutzt, kritisiert die Opferschutzorganisation Weißer Ring. Oftmals wüssten die Geschädigten schlicht nicht um ihre Rechte.